Information zur neuen tierärztlichen Gebührenordnung (GOT)

Warum gibt es eigentlich eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. (Quelle: Bundestierärztekammer e.V.)

Was ist die GOT und wofür wird sie angewendet?

Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte der tierärztlichen Leistungen zuständig.
Deshalb gilt in Deutschland die gesetzliche Gebührenverordnung (GOT).

In der GOT werden, wie in einer Preisliste, sämtliche abzurechnende tierärztliche Leistungen einzeln aufgeführt.
Hier gilt zu berücksichtigen, dass es sich meist um Teilleistungen handelt.

Somit besteht beispielsweise eine Kastration der Hündin nicht nur aus Position
G 5.3b (Kastration Hund weiblich), sondern auch aus den Posten für Voruntersuchung, Narkose, OP-Überwachung, Verbrauchsmaterialen, uvm., was für den Eingriff erforderlich ist oder darüber hinaus vereinbart wurde.

Im Rahmen der GOT kann der Tierarzt zwischen dem einfachen und dreifachen Satz abrechnen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad der Leistung, Zeitpunkt der Leistungserbringung (Notdienst).

Gesetzliche Bestimmung

Alle niedergelassenen Tierärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, für sämtliche erbrachte Leistungen die Mindestsätze der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) – zzgl. Umsatzsteuer – zu berechnen.

§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze nicht zulässig ist.
Unsere Praxis ist daher angehalten, ihre Preise anzupassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Unverzichtbar – Neue Leistungen und neue Preise

Die GOT ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.

Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an.

Weiterentwicklung in den letzten 20 Jahren

Modernste Untersuchungsverfahren, wie Kernspintomografie oder weiterentwickelte bildgebende Verfahren wie Ultraschall und Röntgen sowie auch fortschrittliche Narkosegeräte bieten im Gegensatz zu früher die Möglichkeit, Erkrankungen (richtig) zu erkennen, zu behandeln und damit oftmals das Leben der Tiere zu retten oder maßgeblich zu verbessern. Verständlicherweise müssen Verfahren wie diese auch dementsprechend angemessen abgerechnet werden können.

Was bedeutet das für Tierhalter?

Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht dies gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen und sichert die weiterhin gute Versorgung unserer aller Haustiere.

Grundlage für die Anpassung

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie.

Bitte beachten Sie, dass die Höhe der aktuellen Anpassungen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht. Überdies bedenken Sie bitte, dass auch die signifikanten Preissteigerungen aufgrund der Entwicklungen in 2022, die momentan alle Lebenslagen betreffen, in der Anpassung nicht berücksichtigt wurden.  Dies betrifft Bereiche wie u.a. Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie.

Was kann ich als Tierhalter tun: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Mit steigenden Preisen – in allen Lebenslagen – steigt die Gefahr, dass aus finanziellen Gründen nicht immer die bestmögliche oder gar notwendige tiermedizinische Versorgung möglich ist.

Um Ihrem Hund, Katze oder Heimtier weiterhin eine optimale Versorgung gewährleisten zu können, empfehlen wir eine Tierkrankenversicherung, oder für den Ernstfall eine OP-Versicherung, abzuschließen.

Unsere Tipps zur Vorsorge:

  • Vor der Anschaffung eines (weiteren) Haustieres, informieren Sie sich, welche Kosten im Laufe des Lebens anfallen können. U.a. für Futtermittel, Pflege, häusliche Einrichtung, Tierarzt, Urlaubsbetreuung, etc.
  • Informieren Sie sich zum Thema Tierkranken- und OP-Versicherung. Hier gibt es unterschiedliche Modelle – ähnlich der Humanprivatversicherung.
  • Regelmäßige Vorsorge ist entscheidend, damit Krankheiten gar nicht erst entstehen. Hierzu zählt z.B. der Jahrescheck mit Impfung, Parasitenkontrolle sowie Zahnkontrollen, etc.

Wir möchten jedem Tier die bestmögliche Behandlung zukommen lassen – bei Fragen sprechen Sie uns bitte gerne an.

Ihr Team des Zentrum für Tiergesundheit Linkenheim-Hochstetten

Gegen welche Erkrankungen muss ich meinen Hund impfen lassen?

Für Hunde ist der Schutz vor folgenden Erkrankungen wichtig:

  • Parvovirose (eine Durchfallerkrankung)
  • Tollwut
  • Leptospirose
  • Staupe
  • infektiöse Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis)

Hunde, die viel und engen Kontakt mit anderen Hunden haben, können auch gegen verschiedene Erreger des Zwingerhusten-Komplexes geimpft werden.

Da die Impfungen bei Welpen öfter und bei erwachsenen Hunden im 1-3 Jahres-Rhythmus wiederholt werden müssen, bietet sich folgendes Schema an:

Welpen sollten mit 8, 12 und 16 Wochen jeweils einmal geimpft werden. Danach wieder mit einem halben Jahr und 15 Monaten. Anschließend bekommt Ihr Hund jährlich abwechselnd einmal eine „große“ und einmal eine „kleine“ Impfung. Sprechen Sie uns gerne an, unser Welpen-Checkheft hilft Ihnen, alle Termine und die Entwicklung Ihres Welpen im Überblick zu behalten.

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Gegen welche Erkrankungen muss ich meine Katze impfen lassen?

Bei Wohnungskatzen:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche

Bei Freigängern oder Aufenthalt in einer Tierpension außerdem:

  • Tollwut (bei Freigängern)
  • Katzenleukämie
  • infektiöse Bauchfellentzündung (FIP)

Und gegen was muss ich mein Kaninchen impfen lassen?

  • Myxomatose
  • RHD 1 & 2 (Chinaseuche)

RHD steht für Rabbit Haemorrhagic Disease (Chinaseuche). Die Erkrankung wird durch ein Virus verursacht. Jahrelang trat in Deutschland nur die Virusvariante RHD 1 auf, seit 2014 breitet sich nun auch die RHD 2 Variante aus. Die Erkrankung wird u.a. durch Zecken, Mücken, kontaminiertes Grünfutter oder durch direkten Kontakt übertragen. Nach einer Infektion kommt es meist innerhalb von 1-3 Tagen zum Tod.

Die bisherigen Impfstoffe decken nur die RHD 1 Variante des Virus ab, deswegen ist es notwendig Kaninchen noch mit einem speziellen RHD 2 Impfstoff zu schützen. Dieser neue Impfstoff liegt uns jetzt vor. Er muss in einem Abstand von mindestens 14 Tagen zu anderen Impfstoffen eingesetzt werden und alle 6 Monate aufgefrischt werden.

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